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Unternehmensgründung aus der Arbeitslosigkeit
oder auch: Selbständig mit und trotz Hartz IV
Obwohl heutzutage in den Medien viel über StartUps und Gründer berichtet wird, kommt dieses Thema unserer Meinung nach viel zu kurz. Dabei bietet die Selbständigkeit eine gute, oft ungeahnte Möglichkeit, den "Sumpf der Arbeitslosigkeit" verlassen zu können.
Bekannt dürfte seit langem sein, dass qualifizierte Kräfte mit einem günstigen Darlehen durch das Arbeitsamt bzw. die Agentur für Arbeit bei den ersten Schritten in die Selbständigkeit unterstützt werden. Dann muss allerdings dieses Darlehen (wenn auch zinslos) irgendwann abgezahlt werden und man ist quasi zum Erfolg verdammt.
Es gibt aber auch einen anderen Weg!
Auch ohne Qualifikation und vor allem ohne großes Risiko ist es möglich, den Weg aus Hartz IV in die Selbständigkeit zu gehen: Nebenberufliche Selbständigkeit!Wie geht das?
Sie erklären der für Sie zuständigen Person beim Jobcenter, dass und womit Sie sich selbständig machen möchten - bestenfalls haben Sie einen Businessplan, der die Ernsthaftigkeit Ihres Vorhabens untermauert.
Wichtig ist, dass Sie angeben, diese Selbständigkeit nur "nebenbei" starten zu wollen, aber z.B. für einen Halbtagsjob dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stehen. Schließlich wissen Sie ja auch nicht, ob Ihre Pläne funktionieren und könnten sich andererseits, falls es einen zusätzlichen Job dann geben sollte, durch diesen absichern. Bis es diesen Job gibt, sind Sie allerdings sowieso abgesichert.
Versuchen wir es mit einem konstruierten Beispiel:
Hilde war 52 und bereits seit einigen Jahren arbeitslos. Sie ist eigentlich gelernte Schneiderin, kann aber schon lange aus gesundheitlichen Gründen ihren Job nicht mehr ausüben und hat sich dann immer mit Gelegenheitsjobs durchgeschlagen. Ihr Hobby ist Backen und das wollte sie gerne zu ihrem Beruf machen. Zig Bewerbungen in Bäckereien haben mangels Berufsausbildung und ihrem nicht gerade ansprechenden Lebenslauf keinen Erfolg - also keinen Job gebracht.
Jetzt hatte sie die Idee, eine Webseite mit Online-Community zum Thema Backen ins Leben zu rufen. Ihre Idee kam beim Jobcenter gut an, weil sie ihrer Fallmanagerin einen fast ordentlichen Business-Plan eingereicht hat, aus dem man entnehmen konnte, dass sie nicht nur ihre speziellen Backrezepte und Tricks auf Ihrer Webseite und in den angeschlossenen Sozialen Medien veröffentlichen, sondern auch eine Community zum Austausch von Ideen und Tipps ins Leben rufen wollte. Außerdem plante sie als eine zusätzliche Einnahmequelle, passende Werbung auf Ihren Seiten (Affiliate-Marketing) einzubinden. Sie war auch nicht abgeneigt, Youtube-Videos zu erstellen und einen eigenen Kanal zu veröffentlichen.
Große Pläne von Hilde, die sich gut anhörten, aber leider war sie nicht gerade Expertin für Internet-Marketing, Webentwicklung oder Social Media. Und natürlich hatte Sie als Hartz IV-Empfängerin auch kein Geld, eine Agentur wie MARCOLONIA zu beauftragen.
MARCOLONIA zeigte ihr aber, wie man gemeinsam - auch ohne hohe Kosten - Projekte verwirklichen kann und auch, wie man kostenlos für sein Projekt Werbung macht.
Gut Ding will Weile haben!
Ohne den finanziellen Background geht es natürlich nicht allzu schnell, ein Projekt auf die Beine zu bringen. Webseiten zum Thema Backen gab es auch schon reichlich, dass wahrscheinlich eine Suche nach Investoren erfolglos geblieben wäre.
So startete Hilde einfach mit Ihrer Webseite "Backen-wie-die-wilde-Hilde.de", erzählte ihren Freundinnen davon, nutzte kostenlose Marketing-Tipps von MARCOLONIA und so langsam kamen kleinere Einnahmen durch die Werbung, die sie für Backbücher, Küchenutensilien, etc. auf Ihrer Webseite machte. Nach einem Jahr hatte sie sich auch bereits ein Grundwissen für die Arbeit im Internet aufgebaut - sie hatte nämlich erfolgreich ein Online-Seminar belegt, welches für sie durch einen Bildungsgutschein vom Jobcenter kostenlos war.
Wie sieht es jetzt finanziell aus?
Die Kosten für den Gewerbeschein (20 €) waren okay. Den hatte sie erst nach einigen Wochen beantragt, als sie merkte, dass ihre Idee funktionieren könnte.
Noch mehr motiviert hatte sie dann auch das gute Gefühl, dass sie nicht "schwarz" arbeitet und alles ordentlich angemeldet hatte.
Jetzt war sie also Kleinunternehmerin!
Anfang November bekam sie dann vom Jobcenter das übliche Formular, um weiterhin die staatlichen Mittel zu beantragen. Neu war jetzt allerdings die Anlage EKS, weil sie ja jetzt Einkommen aus selbständiger Arbeit anzugeben hatte.
Als Selbständige(r) muss man immer die Einkommensverhältnisse des letzten halben Jahres angeben sowie die Einnahmen des kommenden halben Jahres schätzen!
Das Jobcenter machte dann folgende Rechnung auf:
Regelbedarf + Grundmiete + Heizkosten + Nebenkosten => bei Hilde: 895,50 €
Sie rechnete zunächst mit Einnahmen von 200,- € pro Monat. Davon zog das Jobcenter einen Freibetrag von 150,- € ab und rechnete den Rest als Einkommen aus selbständiger Arbeit an.
Also bekam Hilde jetzt den Großteil des früheren Hartz IV-Satzes - insgesamt also 845,50 € - sie hat aber zusätzlich monatlich ihre 200,- €, macht + 845,50,- € = 1045,50 € als Einkommen.
Inzwischen hatte sie dann ihre Mehreinnahmen in Social Media-Marketing investiert und die höheren Ausgaben machten sich bezahlt. Für den nächste Abrechnungszeitraum konnte sie sogar einen Gewinn über 400,- Euro angeben.
Dadurch hatte sich dann auch ihr Freibetragh erhöht und sie bekam nur knapp die Hälfte abgezogen.
Lohnt es sich denn noch, wenn so viel abgezogen wird?
Je mehr man mit der selbständigen Arbeit verdient, desto mehr wird natürlich auch abgezogen; allerdings bleibt auch umso mehr übrig!
Vor allem darf man aber nicht vergessen, dass Miete, Krankenkasse und GEZ nicht zu zahlen sind und es weitere Vergünstigungen für "Hartzis" gibt, die man nicht hat, wenn man sich "mit vollem Risiko" selbständig macht.
Während der schlimmsten Corona-Zeit war Hilde froh, dass sie trotz geringerer Einnahmen keine Einbußen hatte. Zwar konnte sie auch keine Hilfsmittel beantragen, aber warum auch? Sie konnte weiter an ihren Plänen arbeiten und war durch das Jobcenter abgesichert.
Jetzt hatte sie sogar noch eine Idee für ein außergewöhnliches Rezept, das im Internet Wellen schlägt und ihre Werbeeinnahmen in die Höhe treibt...
Der Weg aus der Arbeitslosigkeit
Ihre Werbeeinnahmen liegen jetzt schon bei über 700,- € pro Monat und durch ihre große Vernetzung hat sie auch kaum Kosten für Werbung, die den Gewinn mindern. So langsam überlegt sie, was noch fehlt, um nicht mehr "vom Amt abhängig" sein zu müssen...
Hier darf man nicht vergessen, dass man mit dem Gewinn, der ohne das Jobcenter dann ja auch komplett Ihnen gehört, noch einige Dinge bezahlen muss, die einem vorher - wie bereits gesagt - abgenommen wurden: Miete, Krankenversicherung, GEZ, etc. - was ist außerdem mit der Altersvorsorge?
Hilde hat sich dazu entschieden, in diesem Jahr die Weichen für diesen Schritt "weg vom Amt" zu stellen und hat sich von MARCOLONIA einen Online-Shop einrichten lassen. Sie verkauft nicht viele, unterschiedliche Produkte, aber ihr E-Book und die anderen Sachen, die Sie über Dropshipping verkauft, scheinen ganz gut zu laufen...
Für das nächste Jahr braucht Hilde wohl kein ALG II mehr zu beantragen!
Natürlich gibt es andere und schnellere Möglichkeiten, um mit einer Selbständigkeit erfolgreich zu werden, Hilde hat aber den sicheren Weg gewählt!